Bieterverfahren

Verkauf im Bieterverfahren

Wie funktioniert ein Bieterverfahren?

Das Wichtigste vorab:

Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung: Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben können. Nur beim Bieterverfahren besteht für den Verkäufer kein Zwang das Höchtgebot anzunehmen.

Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit zum aktuellen Marktpreis zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und erhofft sich über entsprechende Gebote zum Marktpreis und einer raschen Abwicklung zu gelangen. Er braucht aber auch die Sicherheit ein Höchstgebot ablehnen zu können, um nicht zu jedem Preis verkaufen zu müssen, wie bei Auktionen und Versteigerungen. Gehen Sie aufgrund dessen jedoch nicht davon aus, dass der Eigentümer unter Verkaufsdruck steht.

Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.

(Quelle: RE/MAX Bad Tölz)