Unverbindlich anfragen
Jurahaus am Frauenberg mit großem Garten, Denkmalschutz, Saniert
Preise
Kaufpreis
500.000,00 EUR
Stellplatzmiete Garage
0,00 EUR
Außen-Courtage
2,38 % inkl. MwSt.
Flächen
Wohnfläche
150 m²
Grundstücksfläche
529,00 m²
Anzahl Zimmer
7
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl Stellplätze
1
Anzahl separates WC
2
Austattung
Einbauküche
Ja
Wanne
Ja
Dusche
Ja
Garage
1
Objektbeschreibung
Das denkmalgeschützte Jura-Haus von 1794, wurde Anfang der 1990er Jahre behutsam, komplett saniert. Bei der Sanierung wurde weitgehend der Denkmalcharakter erhalten und auf traditionelle Baumaterialien geachtet. Das besondere Merkmal des Jurahauses ist das Steindach aus Solnhofer Kalkplatten. Das Haus ist zurzeit im Erdgeschoss vermietet nach Vereinbarung frei.Ausstattung
Das Haus, hat in Erdgeschoss Küche, Bad, WC, zwei Wohnräume und ein Schlafzimmer. Im Obergeschoss Küche, bad, sehr geräumiges WC, Wohnzimmer mit Decken und Wand-Dekoration aus den 19. Jahrhundert. Zwei Schalräume und einen großen Wohnflur. Jedes Stockwerk hat eine Zentralheizung mit eigener Gastherme. Unter der Küche im EG befindet sich ein kleiner Gewölbekeller. Die Garage ist für ein kleines Auto ausreichend. Der Garten mit Obstbäumen lädt zur Erholung ein.Lage
Eichstätt ist eine Große Kreisstadt in Oberbayern. Die Stadt ist Sitz des gleichnamigen Landkreises sowie der Verwaltung des Naturparks Altmühltal, außerdem Bischofssitz des Bistums Eichstätt und Hauptsitz der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Das Haus liegt am sog. Frauenberg, einem historischen Vorstadtbereich unter der WillibaldsburgSonstiges
Allgemeine Datenschutzerklärung Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Jeder RE/MAX Franchise- und Lizenznehmer ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler) Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München Rechtlicher Hinweis Alle Angaben sind ca., freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe der Objektadresse/von Objektdaten geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unseren Provisionsanspruch im Falle des Ankaufs. Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig sind. Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung Online-Streitbeilegung Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur VerfügungEnergieausweis
Heizung
Zentral
Befeuerung
Gas
Wesentliche Energieträger
Gas
Ausweisart
Nicht notwendig
Beispielausgaben
Kauf
Ja
Dokumente
Interesse am Objekt?
Jetzt hier unverbindlich anfragen: