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EIN TRAUM AM MEER IN SUKOSAN

Objektnummer
HR Sukosan 1

Preise

Kaufpreis
190.000,00 EUR
Außen-Courtage
2,38 % inkl. MwSt.

Flächen

Etage
1
Wohnfläche
68 m²
Balkon- u. Terrassenfläche
1,00 m²
Etagen
1
Etage
1
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Schlafzimmer
2
Anzahl Badezimmer
1

Austattung

Dusche
Ja

Objektbeschreibung

ERSTBEZUG MIT HERRLICHEM MEERBLICK Dieses schöne 3 Zimmer Apartment im 1. Stock, befindet sich in einer ruhigen Lage in Sukošan in einer Stadtvilla mit insgesamt 4 Wohnungen, nur 500 Meter vom Strand „Mala Makarska“ mit Panoramablick auf das Meer und Inseln Ugljan und Pašman. Die Wohnung mit einer Gesamtnettoberechnungsfläche von 67,61 m2 besteht, aus einem Flur, zwei Schlafzimmer (12 m2 und 9 m2), Badezimmer, Wohnzimmer, Küche und Esszimmer, Loggia (Grundfläche 7,67 m2 x 0,75 = 5,75 m2 ) und einen Stellplatz im Freien (12,5 m2 x 0,2 = 2,5 m2) Beim Bau wird auf hohe Qualitätsstandards und auf Details geachtet. Hochwertige Konstruktion und moderne Dekoration in der Nähe eines schönen Strandes und des klaren Meeres in diesem Urlaubsort machen dieses Apartment perfekt.

Ausstattung

Konstruktion mit gemauerten Thermoblöcken. Wärmedämmung der Fassade mit Styropor 5-8-10 cm zum Einfahren. Bodenbeläge sind Parkett und Keramikfliesen. Feuerbeständig - einbruchhemmende Türen, PVC-Tischlerei, 5 Kammern + Doppelverglasung. ALU-Rollläden sind an allen Fenstern außer der Küche und Oberbeleuchtung in der Nähe der Eingangstür. Fensterbänke, sowohl innen als auch außen, 3 cm dick. Das Badezimmer wird mit einer begehbaren Dusche, einer Toilettenschüssel, einem Waschbecken und einem 50-Liter-Wassererhitzer ausgestattet. Das Dach ist flach und mit den besten Materialien, Gipskarton, Styrodur 10 cm, Folie, Geotextil und abgerundetem Flusskies als letzte Stufe, isoliert. Der Käufer hat die Möglichkeit, Keramikfliesen und - Böden in den Räumen während des Baus innerhalb des vom Eigentümer bereitgestellten Budgets zu wählen. Das Gebäude ist an die komplette Infrastruktur angeschlossen. Energieausweis A wird erwartet.

Lage

Sukošan ist ein Ort in der Bucht 11 km südöstlich von Zadar, in der Nähe der Autobahn A1 und neben dem größten Yachthafen Kroatiens. Hier befindet sich auch der Flughafen Zemunik in der Nähe, wodurch Sukošan sehr gut erreichbar ist. Sukošan ist eine Stadt in einer weiten Bucht Zlatna luka. Die Basis der Wirtschaft ist Tourismus, Landwirtschaft, Weinbau, Oliven- und Obstanbau. Heute ist der Sitz der Stadtverwaltung von Sukosan, der die Orte Debeljak, Glavica und Gorica gehören. Der Ort hat etwa 3000 Einwohner. Wir haben einen Kindergarten, eine Grundschule mit einer neu ausgestatteten Sporthalle, eine medizinische und zahnmedizinische Praxis und alles, was diesen Ort angenehm das ganze Jahr über zum Leben macht Viele Touristen haben es als einen idealen Ort für ihren Urlaub entdeckt.

Sonstiges

Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Dieser ist gültig bis 3.1.2033. Endenergiebedarf beträgt 56.00 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Elektro. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 2023. Die Energieeffizienzklasse ist A+. Allgemeine Datenschutzerklärung Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Immobilienmaklerin Alona Troßbach Reichsstraße 3 86609 Donauwörth Tel.: 0906-999847-10 Fax: 0906-999847-11 Mobil: 0172-8107877 Email: alona.trossbach@remax.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: Genehmigung nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO Zuständige Erlaubnis- & Aufsichtsstelle ab 01.01.2020: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 MünchenJeder RE/MAX Franchise- und Lizenznehmer ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler) Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München Rechtlicher Hinweis Alle Angaben sind ca., freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe der Objektadresse/von Objektdaten geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unseren Provisionsanspruch im Falle des Ankaufs. Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig sind. Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung Online-Streitbeilegung Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung

Energieausweis

  • Heizung
    Zentral
  • Befeuerung
    Elektro
  • Wesentliche Energieträger
    Elektro
  • Ausweisart
    Nicht notwendig
  • Gültig bis
    03.01.2033
  • Beispielausgaben

    Kauf
    Ja

    Ansprechpartner

    Frau
    Alona, Troßbach
    Tel.: 0906.99984710

    Dokumente

     

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